Info nach §18 Elektrogesetz
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom Restmüll getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in dafür vorgesehen Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind im Regelfall vor der Abgabe in einer Sammel- oder Rückgabestelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitungen zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten getrennt werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen oder öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Hersteller oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben (bspw. örtlicher Wertstoffhof). Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie unter diesem Link.
Hinweis zum Datenschutz
Altgeräte enthalten häufig sensible, personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik für Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Registriernummer Elektro-Altgeräte-Register DE37822664